Bau-Berufsgenossenschaft
Bei einer Bau-Berufsgenossenschaft kann ein Bauherr private Helfer wie Freunde und Verwandte gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls versichern.
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Bei einer Bau-Berufsgenossenschaft kann ein Bauherr private Helfer wie Freunde und Verwandte gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls versichern.
Die Bauabzugssteuer sieht seit 2002 vor, dass nach Beendigung einer Baumaßnahme 15 % als einheitliche Steuer an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Sie kann durch eine Freistellungsbescheinigung ersetzt werden, die der Bauunternehmer vorlegen muss. Bei einer Bagatellgrenze unter 5000 Euro im Jahr – 15000 Euro für Vermieter mit ausschließlich umsatzsteuerbefreiten Vermietungen – ist keine Bescheinigung notwendig.
Eine Baubürgschaft kann vertraglich als Voraussetzung für eine Bauleistung festgelegt werden Sie sichert den Bauherren gegenüber Forderungen des Unternehmers ab, falls dieser aus unterschiedlichen Gründen zahlungsunfähig wird.
Vor Beginn eines Baus erteilt die Baubehörde eine Unbedenklichkeitsgenehmigung in Form einer Baugenehmigung. Die exakten Vorgaben sind Ländersache. Mit einer Baugenehmigung besitzt der Bauherr einen rechtlichen Anspruch auf Durchführung seines Projekts. Sie gilt drei bis vier Jahre.
In dem Baulastenverzeichnis sind Beschränkungen und Belastungen von öffentlichem Interesse für ein Grundstück niedergeschrieben. Dies ist zum Beispiel ein bestehendes Wegerecht und betrifft in erster Linie Neubauten.
Die Bebaubarkeit wird im Rahmen einer offiziellen Prüfung ermittelt, die unter anderem die Lage, die Beschaffenheit des Untergrunds, das Baurecht und eventuelle Beschränkungen berücksichtigt.
Die Beleihungsgrenze errechnet sich aus dem Beleihungswert minus eines prozentualen Abschlags. Sie ist die Höchstgrenze für einen Kredit, den eine Bank einräumen darf.
Der zu jedem Zeitpunkt mögliche Verkaufswert bildet die Grundlage für den Beleihungswert. An ihm orientiert sich die Finanzierung durch eine Bank, die einen Kredit maximal bis zur Beleihungsgrenze einräumen darf.
Verzögert sich die Auszahlung eines bereits gewährtes Darlehens – etwa weil sich ein Bauvorhaben verzögert – fallen Bereitstellungszinsen an. Sie fallen ab dem Tag der Zusage eines Darlehens an.
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, bei einem etwaigen Zahlungsausfall des Gläubigers für dessen Verpflichtungen einzustehen. Bürgschaften sind beispielsweise bei Mietverträgen, Krediten oder Kaufverträgen üblich.