Vergleiche Einträge

Bau-Berufsgenossenschaft

Bei einer Bau-Berufsgenossenschaft kann ein Bauherr private Helfer wie Freunde und Verwandte gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls versichern.

Bauabzugssteuer

Die Bauabzugssteuer sieht seit 2002 vor, dass nach Beendigung einer Baumaßnahme 15 % als einheitliche Steuer an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Sie kann durch eine Freistellungsbescheinigung ersetzt werden, die der Bauunternehmer vorlegen muss. Bei einer Bagatellgrenze unter 5000 Euro im Jahr – 15000 Euro für Vermieter mit ausschließlich umsatzsteuerbefreiten Vermietungen – ist keine Bescheinigung notwendig.

Baubürgschaft

Eine Baubürgschaft kann vertraglich als Voraussetzung für eine Bauleistung festgelegt werden Sie sichert den Bauherren gegenüber Forderungen des Unternehmers ab, falls dieser aus unterschiedlichen Gründen zahlungsunfähig wird.

Baugenehmigung

Vor Beginn eines Baus erteilt die Baubehörde eine Unbedenklichkeitsgenehmigung in Form einer Baugenehmigung. Die exakten Vorgaben sind Ländersache. Mit einer Baugenehmigung besitzt der Bauherr einen rechtlichen Anspruch auf Durchführung seines Projekts. Sie gilt drei bis vier Jahre.

Baulastenverzeichnis

In dem Baulastenverzeichnis sind Beschränkungen und Belastungen von öffentlichem Interesse für ein Grundstück niedergeschrieben. Dies ist zum Beispiel ein bestehendes Wegerecht und betrifft in erster Linie Neubauten.

Bebaubarkeit

Die Bebaubarkeit wird im Rahmen einer offiziellen Prüfung ermittelt, die unter anderem die Lage, die Beschaffenheit des Untergrunds, das Baurecht und eventuelle Beschränkungen berücksichtigt.

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze errechnet sich aus dem Beleihungswert minus eines prozentualen Abschlags. Sie ist die Höchstgrenze für einen Kredit, den eine Bank einräumen darf.

Beleihungswert

Der zu jedem Zeitpunkt mögliche Verkaufswert bildet die Grundlage für den Beleihungswert. An ihm orientiert sich die Finanzierung durch eine Bank, die einen Kredit maximal bis zur Beleihungsgrenze einräumen darf.

Bereitstellungszinsen

Verzögert sich die Auszahlung eines bereits gewährtes Darlehens – etwa weil sich ein Bauvorhaben verzögert – fallen Bereitstellungszinsen an. Sie fallen ab dem Tag der Zusage eines Darlehens an.

Bürgschaft

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, bei einem etwaigen Zahlungsausfall des Gläubigers für dessen Verpflichtungen einzustehen. Bürgschaften sind beispielsweise bei Mietverträgen, Krediten oder Kaufverträgen üblich.