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Kosten im Erbfall

Kosten im Erbfall

Erbschaftssteuer Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt nicht nur von der Höhe des vererbten Vermögens ab, sondern auch von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und von der weiteren Verwendung der geerbten Immobilie. Kinder und Ehegatten zahlen keine Erbschaftssteuer, wenn Sie das Haus selbst nutzen. Allerdings wird die Steuer nachträglich fällig, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall verkauft oder vermietet wird. Erbschaftssteuer für Ehepartner Wenn der Ehepartner erbt, beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Hinzu kommt meist noch ein erheblicher Versorgungsfreibetrag, der allerdings auch davon abhängt, ob zusätzlich Renten- oder Pensionsansprüche durch den Tod des Ehepartners entstehen. Für das nach Abzug aller Freibeträge verbleibende Vermögen gelten folgende Steuersätze: Bis 75.000 Euro: 7 Prozent Bis 300.000 Euro: 11 Prozent Bis 600.000 Euro: 15 Prozent Bis 6 Mio. Euro: 19 Prozent Für noch höhere Vermögen steigt der Steuersatz weiter, der Maximalwert von 30 Prozent gilt ab 26. Mio. Euro. Die unterschiedlichen Steuersätze werden für den jeweiligen Vermögensanteil erhoben. Verbleiben also nach Abzug der Freibeträge beispielsweise 100.000 Euro, müssen für 75.000 Euro sieben Prozent gezahlt werden und für 25.000 Euro elf Prozent. Erbschaftssteuer für Kinder Viel ändert sich nicht, auch Kinder profitieren von den niedrigsten Steuersätzen. Lediglich der Freibetrag ist mit 400.000 Euro […]

Erbe einer Immobilie

Erbe einer Immobilie

Wenn Sie ein Haus geerbt haben, müssen Sie einige weitreichende Entscheidungen treffen. Sie können selbst in das Haus einziehen, es vermieten oder verkaufen. Welche der drei Optionen aus finanzieller Sicht optimal ist, hängt von zahlreichen Details ab. Dazu zählen beispielsweise der Gesamtwert der Erbschaft und Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Unabhängig von Ihrer Entscheidung müssen Sie aber in jedem Fall zunächst einige Formalitäten erledigen. Welche Nachweise benötigt das Grundbuchamt? Um als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden, benötigen Sie im Regelfall einen Erbschein. Mithilfe dieses Erbscheins weisen Sie gegenüber dem Grundbuchamt nach, dass Sie der neue Eigentümer der Immobilie sind. Erst jetzt können Sie Einsicht ins Grundbuch nehmen, was Sie auch unbedingt tun sollten. Es kann sich in einigen Fällen herausstellen, dass die Immobilie so hoch belastet ist, dass ein Ausschlagen der Erbschaft erwogen werden sollte. Wenn im Grundbuch keine unangenehmen Überraschungen lauern und Sie das Erbe annehmen, können Sie mit dem Erbschein sofort die Berichtigung des Grundbucheintrags beantragen. Der Erbschein reicht zunächst aus! Wenn Sie das Haus verkaufen möchten, müssen Sie nicht warten, bis das Grundbuchamt Sie als neuen Eigentümer eingetragen hat. Der Erbschein genügt als Nachweis. Hinweis zur Ablehnung der Erbschaft Wenn Ihnen Hinweise darauf vorliegen, dass das […]

Kauf oder Miete?

Kauf oder Miete?

Diese Frage stellen sich viele Menschen, wenn es darum geht die eigenen Träume von den vier Wänden zu verwirklichen. Beide Methoden haben ihre Vorteile, weswegen man die letzte Entscheidung immer aufgrund der individuellen Situation fällen sollte. Als Mieter hat man natürlich deutlich weniger Aufwand und Verantwortung, trägt allerdings auch das Risiko eines plötzlichen Verlusts der eigenen vier Wände. Demgegenüber können Hausbesitzer unter Umständen sogar Gewinn aus ihrer Investition schlagen und sich zusätzliche Einnahmen durch die Vermietung der Immobilie sichern. Dafür tragen sie dann auch das volle Risiko und benötigen eine Menge an Fachwissen und Know-How im rechtlichen, und im bautechnischen Bereich. Steigende Mieten und niedrige Bauzinsen lassen auch im Jahr 2019 viele Menschen über den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung nachdenken. Der Blick auf die Zinsen ist allerdings trügerisch. Ob Mieten oder Kaufen die bessere Lösung ist, hängt von Ihren Lebensplänen und den Immobilien-Preisen beim Kauf und späteren Verkauf der Immobilie ab. Die Finanztip-Analyse zeigt: Wer eine Immobilie kauft, schneidet langfristig besser ab als der Mieter, sofern er nicht zu teuer kauft und die Immobilienpreise weiter steigen oder zumindest stabil bleiben. Ein Mieter steht dagegen nur dann gut da, wenn er seine Einsparungen gegenüber dem Kauf langfristig anlegt, und […]

Der Mietvertrag

Der Mietvertrag

Im Mietvertrag sind sämtliche Details der Wohnungsmiete geregelt, daher sollten Sie diesen auch genau durchlesen, bevor Sie unterschreiben. Neben den Daten von Mieter und Vermieter sind hier die auch die Mietkosten genau aufgeschlüsselt. Diese setzen sich aus der Kaltmiete und verschiedene Nebenkosten wie z.B. Müllabfuhr zusammen. Heizung, Strom, Versicherungen oder Internet ist nur selten enthalten und verteuert Ihre persönlichen Mietkosten deutlich. Der Mietvertrag gibt auch Auskunft über die Kündigungsfristen, Sperrfristen und eine begrenzte Dauer des Mietverhältnisses. Die Kosten für den Makler sind nicht im Mietvertrag enthalten, da diese vom Besteller, also meistens vom Vermieter, zu tragen sind. Trotz Einführung der Mietpreisbremse, die Mieten über zehn Prozent zu ortsüblichen Vergleichsmieten untersagt (mit Ausnahme von Neuwohnungen oder umfangreich sanierte Wohnungen), sind Wohnungsmieten sehr teuer. Fragen zum Mieten werden daher immer häufiger gestellt und zeigen das deutliche Interesse am Wohnungsmarkt. Mit ein paar Vorbereitungen und genügend Informationen bleiben aber kaum Fragen zur Traumwohnung offen.

Pflichten des Vermieters

Pflichten des Vermieters

Die folgenden Vermieterpflichten sind in jeder Mietangelegenheit gesetzgebend: 1. Der Vermieter wird die Wohnung zum im Mietvertrag festgelegten Termin dem Mieter zur Verfügung stellen und diesem die Schlüssel zum Objekt aushändigen. Ab diesem Zeitpunkt hat der Mieter das alleinige Hausrecht in der angemieteten Wohnung. 2. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung bei der Übernahme in dem Zustand ist, den sie bei Vertragsabschluss hatte. Der Vermieter ist verpflichtet, größere Schäden beseitigen zu lassen. Davon ausgenommen sind jedoch Modernisierungen, Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen. 3. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter zu gestatten, enge Familienangehörige in der vermieteten Wohnung aufzunehmen. Dazu gehören Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Eine Überbelegung darf daraus jedoch nicht entstehen. 4. Während der Heizperiode (1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres) muss seitens des Vermieters die Funktionalität der Heizung (20°C) sichergestellt werden. 5. Eine Untervermietung muss ein Vermieter zulassen, wenn der Mieter ein nachvollziehbares Interesse an der Untervermietung hat – zum Beispiel aufgrund einer beruflichen Tätigkeit im Ausland. Der Vermieter hat aber das Recht auf Nennung des Namens des Untervermieters.

Tierhaltung der Mieter

Tierhaltung der Mieter

Die Tierhaltung in Mietimmobilien ist ein diskussionsreiches Thema, welches oft zu Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien führt. Ob Tiere in dem vermieteten Objekt gehalten werden dürfen oder nicht, muss im Mietvertrag eindeutig geregelt sein. Hiervon ausgenommen sind Kleintiere, die im Käfig gehalten werden – diese Tierhaltung darf grundsätzlich nicht verboten werden. Das gilt zum Beispiel für Meerschweinchen oder Kaninchen, aber Aquarien benötigen keine besondere vermieterliche Erlaubnis. Wenn ein Vermieter einem Mieter die Haltung von Tieren wie Katzen oder Hunden erlaubt, muss er dies auch allen anderen Mietern gestatten.

Mietpreisbremse

Früher konnten Mieten vieler Immobilien erhöht werden, indem neue Mietverträge mit einem höheren Mietzins abgeschlossen wurden. Dies wird mit der Mietpreisbremse nicht mehr so einfach möglich sein. Daher folgende Tipps: Bei einer Neuvermietung müssen Sie darauf achten, ob die Wohnung in einem Gebiet liegt, das vom Bundesland als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt eingestuft wird. Bei umfassenden Modernisierungsarbeiten ist zu prüfen, ob die Mietpreisbremse aufgrund des Umfangs der Investition nicht für diese Wohnung gilt. Haben Sie bisher eine Miete rechtsverbindlich vereinbart, die oberhalb der Mietpreisbremse liegt, muss die Miete nicht nach unten korrigiert werden – weder bei einer Neuvermietung noch bei einem laufenden Mietverhältnis.

Bestellerprinzip

Bestellerprinzip

Wenn Sie als Immobilienbesitzer eine Wohnung oder ein Haus vermieten wollen, gilt der Grundsatz: Wer den Makler bestellt, muss auch die Provision tragen. Damit ist ausgeschlossen, dass die Courtage für einen beauftragen Makler später an den Mieter weitergegeben oder auf ihn umgelegt werden. Nimmt ein Mietsuchenden jedoch die Hilfe eines Maklers in Anspruch und es kommt zum Abschluss, muss der Mieter als „Besteller“ der Maklerleistungen diese auch bezahlen.

Auskunftspflicht des Mieters

Auskunftspflicht des Mieters

Es gibt keine exakte Gesetzgebung, darüber, welche Fragen Vermieter potentiellen Mietern stellen darf und welche Falschaussagen eine fristlose Kündigung der Wohnung zur Folge haben können. Ein Vermieter kann aber auf jeden Fall fragen, wie der Mieter das Mietobjekt nutzen wird, ob, beispielsweise eine gewerbliche Teilnutzung angedacht ist. Auch darf ein Vermieter fragen, welche Anzahl von Personen einziehen möchten und/oder ob und welche Haustiere zur Familie gehören. Als Faustregel können Sie als Vermieter sich daran orientieren, ob Ihre Fragen einen sachbezogenen, nachvollziehbaren und berechtigten Hintergrund für die Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrages mit dem Bewerber haben. Das gilt insbesondere für die Bonität des potentiellen Mieters – hier liegt das sachliche Interesse des Vermieters auf der Hand. Auch Erkundigungen nach dem Arbeitsverhältnis durch den Vermieter sind zulässig. Prinzipiell ist es gestattet, dass sich ein Vermieter eine Schufa-Auskunft mit Zustimmung des Bewerbers einholen darf. Gehaltsnachweise darf der Vermieter jedoch nicht verlangen, da auf diesen häufig auch Daten zur Religionszugehörigkeit oder der Steuerklasse angegeben sind – diese sehr persönlichen Daten gehen den Vermieter nichts an. Man kann sich aber im Bewerbungsgespräch darauf einigen, dass Gehaltsunterlagen vorgelegt, aber vorher bestimmte Daten geschwärzt werden. Fragen nach geplanten Kindern, sexuellen Ausrichtungen, Parteizugehörigkeiten, Krankheiten oder der Staatsangehörigkeit […]

Schufa-Auskunft

Schufa-Auskunft

Warum der SCHUFA-Bonitätscheck einen Vertrauensbonus darstellt Das deutsche Mietrecht gilt als sehr mieterfreundlich, es schützt in vielen Fällen vor nachteiligen Vertragsauslegungen und anderen Einschränkungen. Dem Vermieter sind hierdurch enge Grenzen gesetzt, was das Ausfallrisiko erhöht und ein schnelles Eingreifen erschwert. Aufgrund dieses veränderten Risikos verlangen immer mehr Vermieter eine Bonitätsauskunft von Mietinteressenten. Diese machen sich hierdurch transparent, ohne zu viel persönliche Informationen preiszugeben. In dieser Schufa Mieterauskunft sind deshalb lediglich für die Vermietung relevante Daten enthalten. So sieht der SCHUFA-Bonitätscheck aus In der Schufa sind, je nach persönlicher Situation, Hinweise auf positive Vertragsdaten enthalten. Außerdem werden mögliche Zahlungsausfälle dokumentiert und erläutert. Also auch jene Forderungen, die vom Schuldner bereits ausgeglichen wurden oder laufend beglichen werden. Negativmerkmale stehen dadurch nicht einfach im Raum, auch der positive Wille des Schuldners wird bei den Wahrscheinlichkeitswerten berücksichtigt. Zudem wird überprüft, ob Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen (Amtsgerichte, etc.) oder aus Datenbanken der anderen Vertragspartner vorliegen. Genutzt werden kann dieser SCHUFA-Bonitätscheck für beliebig viele potentielle Vermieter. Die Art des Dokuments, in digitaler Form oder auf kopiergeschütztes Spezialpapier mit Wasserzeichen gedruckt, kann selbständig gewählt werden. Wie der SCHUFA-BonitätsCheck zustande kommt Vor allem für Wohnungen in gefragten Innenstadtlagen oder in renoviertem Zustand herrscht eine anhaltend hohe Nachfrage. Da […]