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DIE GRÖSSTEN MIETIRRTÜMER UND WAS SIE ALS MIETER SONST NOCH WISSEN SOLLTEN …

Obwohl die meisten Menschen bereits einmal, wenn nicht mehrfach in ihrem Leben umgezogen sind, sind die Deutschen alles andere als Experten in Sachen Mietrecht. Wir haben die größten Mietirrtümer für Sie zusammengestellt.

Irrtum 1: Nach dem Auszug muss die Kaution sofort zurückgezahlt werden

Viele Mieter glauben, dass ihnen sofort nach ihrem Auszug aus ihrer Wohnung ihre Kaution ausgezahlt werden muss. Dies stimmt so allerdings nicht. Denn nach der Rückübergabe des Mietobjektes hat der Vermieter erst einmal noch Zeit zu überprüfen, ob der Zustand der Wohnung weitere Ansprüche gegen den Mieter rechtfertigt. Ist dies der Fall, können diese mit der Kaution verrechnet werden.

Irrtum 2: Eine Party pro Monat ist ok

Viele Mieter sind der Meinung, dass es ok ist, wenn sie einmal pro Monat ein rauschendes Fest ausrichten. Doch diese Vorstellung ist ein Irrtum. Zwar gibt es keine rechtliche Regelung zur erlaubten Feierhäufigkeit in einer Mietwohnung, doch die in den meisten Hausordnungen festgehaltene Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr sollte in jedem Fall eingehalten werden. Wer eine Party plant, sollte sich am Besten im Vorfeld über seine Party Pläne mit den Nachbarn austauschen.

Irrtum 3: Ein Mietvertrag muss schriftlich geschlossen werden

Bei „die größten Mietirrtümer“ darf dieser Irrtum auf keinen Fall fehlen. Denn sowohl Vermietern, als auch Mietern ist häufig nicht klar, dass ein Mietvertrag über Wohnraum durchaus auch mündlich geschlossen und dennoch verbindlich sein kann.

Irrtum 4: Wer einen Nachmieter findet, muss die Kündigungsfrist nicht beachten

Es gibt zwar Vermieter, die in Bezug auf das Einhalten der Kündigungsfrist schon mal ein Auge zudrücken, wenn der Mieter ihnen einen akzeptablen Nachmieter präsentiert, aber rein rechtlich müssen Mieter in jedem Fall die vorgeschriebenen Kündigungsfristen einhalten. Nachmieter hin oder her.

Irrtum 5: Eine Untervermietung ist jederzeit möglich

Einige Mieter sind irrigerweise der Ansicht, dass sie die Räume in ihrer Wohnung problemlos und jederzeit untervermieten könnten. Und zwar, ohne diese Entscheidung zuvor mit ihrem Vermieter abzusprechen. Dies ist jedoch ein fataler Irrtum. Denn wer sich ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters einen Untermieter in die Wohnung holt, der muss mit ernsten mietrechtlichen Konsequenzen rechnen, im schlimmsten Fall sogar mit einer Kündigung.

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