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Baugenehmigung

  • 3. Juli 2019
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Vor Beginn eines Baus erteilt die Baubehörde eine Unbedenklichkeitsgenehmigung in Form einer Baugenehmigung. Die exakten Vorgaben sind Ländersache. Mit einer Baugenehmigung besitzt der Bauherr einen rechtlichen Anspruch auf Durchführung seines Projekts. Sie gilt drei bis vier Jahre.