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Grundpfandrecht

  • 3. Juli 2019
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Mit dem Grundpfandrecht steht dessen Inhaber ein Verwertungsrecht an einem Grundstück zu. Es wird beispielsweise für die Absicherung eines Kredits verwendet. Grundpfandrechte sind in dem Grundbuch eingetragen und bestehen unabhängig von dem Besitzer, das heißt, bei einem Verkauf der Immobilie haftet der Käufer für ein bestehendes Grundpfandrecht.