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Grundbuch

  • 3. Juli 2019
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Für das Grundbuch ist das Amtsgericht der betreffenden Kommune zuständig. In ihm sind alle Rechts- und Besitzverhältnisse der in der Gemeinde liegenden Grundstücke aufgeführt. Bei einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie muss diese Transaktion in dem Grundbuch eingetragen werden.