Vergleiche Einträge

Gemeinschaftseigentum

  • 3. Juli 2019
  • 0

Zu dem Gemeinschaftseigentum zählen gemeinsam genutzte Gegenstände, Teile des Grundstücks und Räume, die im Besitz einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind. Entstehende Kosten müssen von allen Besitzern anteilig getragen werden, sofern keine anderslautende vertragliche Regelung besteht.