Gebrauchsabnahme
Die Gebrauchsabnahme eines Gebäudes erfolgt durch die zuständige Baubehörde beispielsweise nach dessen Fertigstellung. In ihr wird überprüft, ob alle technischen und rechtlichen Vorschriften eingehalten und umgesetzt wurden.
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten einen Link, um ein neues Passwort per E-Mail zu erstellen.
Die Gebrauchsabnahme eines Gebäudes erfolgt durch die zuständige Baubehörde beispielsweise nach dessen Fertigstellung. In ihr wird überprüft, ob alle technischen und rechtlichen Vorschriften eingehalten und umgesetzt wurden.