Vergleiche Einträge

Freistellungsbescheinigung

  • 3. Juli 2019
  • 0

Eine Freistellungsbescheinigung wird von dem Bauleistenden beim Finanzamt beantragt und befreit vom Einbehalt der Bauabzugssteuer. Leistungen von weniger als 5000 Euro im Jahr fallen unter die Bagatellgrenze und benötigen keine Freistellungsbescheinigung.