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Denkmalschutz

  • 3. Juli 2019
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Historisch wertvolle Gebäude werden vom Denkmalschutz vor dem Verfall oder einer unwiderruflichen Veränderung bewahrt. Eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, darf nur gemäß speziellen Bauvorschriften und mit Genehmigung des zuständigen Amtes umgebaut oder verändert werden. Für die Sanierung stellt die Bundesregierung Förderprogramme, die die Eigentümer unterstützen.