Bürgschaft
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, bei einem etwaigen Zahlungsausfall des Gläubigers für dessen Verpflichtungen einzustehen. Bürgschaften sind beispielsweise bei Mietverträgen, Krediten oder Kaufverträgen üblich.
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Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, bei einem etwaigen Zahlungsausfall des Gläubigers für dessen Verpflichtungen einzustehen. Bürgschaften sind beispielsweise bei Mietverträgen, Krediten oder Kaufverträgen üblich.