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Dauernutzungsrecht

  • 3. Juli 2019
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Ein Inhaber eines Dauernutzungsrechts besitzt das Recht, eine Immobilie oder ein Grundstück unbefristet für eigene Zwecke inklusive Gewerbe zu verwenden. Handelt es sich um eine Wohnung, wird diese spezielle Situation als Dauerwohnrecht bezeichnet.