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Wissenswertes Grunderwerbssteuer

Wissenswertes Grunderwerbssteuer

Beim Erwerb einer Immobilie fällt für den Käufer die Grunderwerbsteuer an.

Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis, auf den je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% Grunderwerbsteuer zu zahlen sind. In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbssteuer 5% und gehört zu den Kaufnebenkosten und sollte deshalb auf jeden Fall bei Kauf einer Immobilie im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.

Wann wird die Grunderwerbssteuer fällig?

Nachdem Sie Ihre passende Immobilie gefunden haben, muss der Verkauf notariell beurkundet werden. Im Kaufvertrag sollte eindeutig festgelegt werden, ob Sie als Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat, da per Gesetz zunächst der bisherige Eigentümer und der Erwerber gemeinsam Steuerschuldner sind (§13 Nr. 2 GrEStG). In der Regel wird Ihnen als Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer zugewiesen.

Nach der Beurkundung schickt der Notar den unterschriebenen Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt, welches dann die zu belastende Partei mit dem Grunderwerbsteuerbescheid anschreibt. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Das Finanzamt darf aber ggf. eine längere Zahlungsfrist setzen (siehe Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) §15 Fälligkeit der Steuer).

Sobald die Grunderwerbsteuer vom Käufer beglichen wurde, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, welche die Voraussetzung ist für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

 

Nur in Ausnahmefällen kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden.

So fällt beim Grundstückserwerb im Todesfall oder beim Grundstückserwerb im Rahmen einer Schenkung keine Grunderwerbsteuer an. Aber auch diese Vorgänge können eine Besteuerung nach sich ziehen. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (siehe Erbschaftssteuer). Ebenso steuerbefreit ist der Erwerb eines Grundstücks von unter 2.500 Euro Kaufpreis (laut §3 Nr.1 des Grunderwerbsteuergesetzes).

Grunderwerbsteuerfrei ist auch der Verkauf an Verwandte 1. Grades. Laut §3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) sind Verkäufe an Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder von der Besteuerung ausgenommen. Es muss also keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden, wenn z.B. ein Vater an den Sohn eine Immobilie verkauft.

 

Und was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind aber zwei völlig unterschiedliche Steuerarten, da ganz verschiedene Zwecke besteuert werden: die Grunderwerbsteuer wird fällig bei Grunderwerb und die Grundsteuer wird fällig bei Grundbesitz!

Ein weiterer Unterschied ist die Fälligkeit der Steuern: Grunderwerbsteuer wird nur einmal fällig beim Kauf einer Immobilie. Sie wird von dem Bundesland erhoben, in dem die Immobilie erworben wird, und richtet sich nach dem im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis. Die Grundsteuer hingegen ist jährlich fällig und wird von der Gemeinde erhoben. Sie errechnet sich aus dem Einheitswert, welchen das zuständige Finanzamt für das Objekt festlegt, dem Steuermessbetrag und dem jeweiligen Hebesatz einer Gemeinde.

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