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WAS SIE ÜBER IHRE MIETWOHNUNG WISSEN SOLLTEN …

Wir helfen Ihnen dabei nicht in eine Mietfalle zu geraten. Viele Aspekte sind zu beachten, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben sollten.

Abgesehen davon, dass Sie endlich die richtige Wohnung gefunden haben, müssen Sie beim Mietvertrag auch noch einige Punkte beachten. Er kann unter Umständen Fallen enthalten, die im Nachhinein zu Schwierigkeiten führen können. Der Vertrag wird vom Vermieter vorgelegt und kann sowohl frei formuliert oder ein Formularmietvertrag sein. Diese vorgefertigten Mietverträge erhält man in jedem Schreibwarengeschäft. Aber achten Sie darauf, dass die Formulare nicht uralt sind, denn eventuell enthält der Vertrag Punkte, die nicht mehr aktuell und daher unwirksam sind. Im Nachstehenden erhalten Sie einige Tipps für Mieter und den Mietvertrag.

Welche Punkte sollten im Mietvertrag stehen?

Jeder der in der Wohnung lebt, sollte im Mietvertrag stehen, außer minderjährigen Kindern. Für die Nebenkostenabrechnung sollte die Anzahl der Kinder jedoch im Vertrag stehen. Keine weitere Person darf ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung ziehen, wenn doch, riskieren Sie eine Abmahnung oder die Kündigung. Weiterhin sollten Sie überprüfen, ob die im Mietvertrag stehende Wohnungsgröße stimmt und ob die im Vertrag stehenden weiteren Bestandteile, wie Dachboden oder Einbauküche vorhanden und mängelfrei sind.

Wer muss für eventuelle Reparaturkosten aufkommen?

Für Kleinreparaturen kann der Vermieter eine Klausel mit Ihnen vereinbaren, wonach Sie eventuelle kleine Schäden selbst bezahlen müssen. Diese dürfen pro Fall 75 Euro nicht überschreiten und im ganzen Jahr höchstens 8% der Jahresmiete ausmachen. Falls im Vertrag steht, dass Sie sich bei jeder Reparatur beteiligen sollen, ist dies unwirksam. Schäden, die Sie verursacht haben, z.B. ein kaputtes Waschbecken oder angebohrte Leitungen, müssen Sie selbst oder Ihre Versicherung bezahlen.

Gibt es Fristen für die Betriebskostenabrechnung?

Spätestens 12 Monate nach Ende eines Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung vorlegen, versäumt er diese Ausschlussfrist, können keine Nachforderungen erhoben werden.

In welchem Fall muss ich selbst für einen Nachmieter sorgen?

Wollen Sie vor Ablauf eines vereinbarten Kündigungsausschlusses aus der Wohnung ausziehen, können Sie versuchen, einen Nachmieter zu finden. Diesen Anspruch haben Sie jedoch nur bei bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält oder ein berechtigtes Interesse vorgewiesen werden kann. Berechtigte Interessen sind:

Beruflicher Ortswechsel, Familienzuwachs – größere Wohnung, Erforderlicher Umzug in ein Pflegeheim

Lehnt der Vermieter den Nachmieter ab, muss auch er dafür wichtige Gründe nennen:

begrenzte Aufenthaltserlaubnis, Haustiere – wenn im Vertrag ein Verbot steht, gewerblich Nutzung gewünscht aber nicht genehmigt

Welche Punkte muss ich beim Auszug beachten?

Bei Rückgabe der Wohnung müssen Sie die Dinge entfernen, die Sie selbst angebracht haben. Böden und Fenster müssen von grobem Schmutz befreit werden und die Toilette muss hygienisch unbedenklich sein.

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